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   BFH, 15.11.1982 - VI R 102/79   

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BFH, 15.11.1982 - VI R 102/79 (https://dejure.org/1982,1066)
BFH, Entscheidung vom 15.11.1982 - VI R 102/79 (https://dejure.org/1982,1066)
BFH, Entscheidung vom 15. November 1982 - VI R 102/79 (https://dejure.org/1982,1066)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 137, 167
  • BStBl II 1983, 177
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.12.1974 - VI R 159/74

    Lehrgangskosten eines Finanzanwärters; Verpflegungsmehraufwendungen bei

    Auszug aus BFH, 15.11.1982 - VI R 102/79
    Es trägt im wesentlichen vor: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Dezember 1974 VI R 159/74 (BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356) stelle die Verwaltungsanweisung in Abschn. 27 Abs. 6 Nr. 4 Buchst. b LStR, nach der ein lediger Arbeitnehmer ohne doppelte Haushaltsführung nach Ablauf von zwei Wochen seit Beginn seiner Tätigkeit am neuen Beschäftigungsort seine Verpflegungsmehraufwendungen nachweisen oder zumindest glaubhaft machen müsse, eine zutreffende Auslegung des allgemeinen Werbungskostenbegriffs dar.

    Entsprechend diesen grundsätzlichen Erwägungen sind Lehrgangskosten eines Beamtenanwärters an einer Finanzschule und damit auch durch einen solchen Lehrgang veranlaßte Verpflegungsmehraufwendungen dem Grunde nach Werbungskosten (BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356).

    Für den Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwendungen eines ledigen Lehrgangsteilnehmers setzt die BFH-Rechtsprechung jedoch voraus, daß mit dem Lehrgang ein Aufenthalt am Lehrgangsort von verhältnismäßig kurzer Dauer verbunden ist und daß der Arbeitnehmer den Mittelpunkt seines Lebens am bisherigen Wohnort beibehält, um nach Beendigung des Lehrgangs dorthin zurückzukehren (vgl. BFH-Urteile vom 16. November 1971 VI R 347/69, BFHE 103, 520, BStBl II 1972, 152; BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356).

    Der Senat sieht dies als einen Lehrgang von verhältnismäßig kurzer Dauer an, zumal nach dem Urteil in BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356 die Zeitspanne bei zeitlich begrenzten Lehrgängen nicht zu kurz bemessen sein soll.

    Nach dem Urteil in BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356 beruht die Verwaltungsanweisung in Abschn. 27 Abs. 6 Nr. 4 Buchst. b LStR, wonach ledige Arbeitnehmer ohne doppelte Haushaltsführung nach Ablauf von zwei Wochen seit Beginn der Tätigkeit am neuen Beschäftigungsort die Höhe der Verpflegungsmehraufwendungen hingegen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen haben, auf einer zutreffenden Auslegung des allgemeinen Werbungskostenbegriffs in § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG.

  • BFH, 02.04.1982 - VI R 48/80

    Bahnpostbegleitdienst - Postbeamte - Verpflegungsmehraufwand - Dienstreise -

    Auszug aus BFH, 15.11.1982 - VI R 102/79
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gehören zu den Werbungskosten im Sinne des § 9 des Einkommensteuergesetzes 1975 (EStG) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit alle durch den Beruf veranlaßten Aufwendungen, soweit sie nicht oder nur unwesentlich durch die allgemeine Lebensführung mitveranlaßt sind (vgl. z. B. Urteil vom 2. April 1982 VI R 48/80, BFHE 135, 509, BStBl II 1982, 498).

    Verpflegungsmehraufwendungen werden aber insoweit als Werbungskosten berücksichtigt, als sie ganz überwiegend oder ausschließlich beruflich veranlaßt sind (BFHE 135, 509, BStBl II 1982, 498).

  • BFH, 20.01.1978 - VI R 193/74

    Mitwirkungspflicht - Gastarbeiter - Unterstützungsbedürftigkeit - Bescheinigung

    Auszug aus BFH, 15.11.1982 - VI R 102/79
    Auch nach dem nicht veröffentlichten BFH-Urteil vom 24. November 1978 VI R 29/76, mit dem der Senat die abweichende Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz vom 4. März 1975 II 69/74 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1975, 427) nicht bestätigt hat, trifft den ledigen Arbeitnehmer die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Tatsachen, die den Steueranspruch einschränken (Hinweis u. a. auf BFH-Urteil vom 20. Januar 1978 VI R 193/74, BFHE 124, 508, BStBl II 1978, 338), nämlich für die Höhe der beruflich veranlaßten Verpflegungsmehraufwendungen während eines kurzfristigen Lehrgangs.
  • BFH, 27.10.1978 - VI R 8/76

    Verwaltungsanweisung - Schätzung - Gleichbehandlung - Auslegung von

    Auszug aus BFH, 15.11.1982 - VI R 102/79
    Eine unmittelbare Anwendung oder eine Übernahme der in den LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Verheiratete auf einen ledigen Arbeitnehmer ist nicht möglich, da die LStR nur bei verheirateten Arbeitnehmern von dem Erfordernis eines Einzelnachweises absehen und die Steuergerichte Verwaltungsanweisungen nicht auf Fälle ausdehnen dürfen, die nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht von diesen Verwaltungsanweisungen gedeckt sind (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1978 VI R 8/76 (BFHE 126, 217, BStBl II 1979, 54).
  • BFH, 23.07.1976 - VI R 228/74

    Berücksichtigung von Mehraufwendungen als Werbungskosten bei auswärtiger

    Auszug aus BFH, 15.11.1982 - VI R 102/79
    Der Senat hat diese Auffassung im Urteil vom 23. Juli 1976 VI R 228/74 (BFHE 119, 561, BStBl II 1976, 795) bekräftigt.
  • BFH, 16.11.1971 - VI R 347/69

    Mehraufwendungen für Verpflegung - Vorübergehende Beschäftigung - Auswärtigen

    Auszug aus BFH, 15.11.1982 - VI R 102/79
    Für den Werbungskostenabzug von Verpflegungsmehraufwendungen eines ledigen Lehrgangsteilnehmers setzt die BFH-Rechtsprechung jedoch voraus, daß mit dem Lehrgang ein Aufenthalt am Lehrgangsort von verhältnismäßig kurzer Dauer verbunden ist und daß der Arbeitnehmer den Mittelpunkt seines Lebens am bisherigen Wohnort beibehält, um nach Beendigung des Lehrgangs dorthin zurückzukehren (vgl. BFH-Urteile vom 16. November 1971 VI R 347/69, BFHE 103, 520, BStBl II 1972, 152; BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356).
  • BFH, 09.12.1988 - VI R 152/84

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Hauptsache

    Nachdem das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. November 1982 VI R 102/79 (BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177) veröffentlicht worden war, teilte der Kläger mit, daß er die Klage nunmehr für aussichtslos halte und die Hauptsache für erledigt erkläre.

    Zur Begründung führte es aus, zwar sei die Hauptsache nicht durch das Urteil in BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177 erledigt worden, sondern dadurch, daß der Kläger erklärt habe, er wolle sein bisher verfolgtes Klagebegehren nicht mehr aufrechterhalten.

    Ursprünglich sei die Klage im Hinblick auf das vor dem BFH schwebende Verfahren, zu dem die Entscheidung in BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177 ergangen sei, nicht unbegründet gewesen, weil das FA in der Einspruchsentscheidung nicht auf die beantragten Verpflegungsmehraufwendungen eingegangen sei.

    Vorliegend hat der Kläger nach einem Hinweis des Berichterstatters beim FG auf das Urteil in BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177 erkannt, daß seine Klage keinen Erfolg haben werde.

    Der Senat braucht hier nicht darüber zu entscheiden, ob als nachträgliches erledigendes Ereignis auch eine Änderung der Rechtsprechung des BFH anzusehen ist, denn das Urteil in BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177 bestätigt die schon bestehende Rechtsprechung, daß ein unverheirateter Arbeitnehmer ohne doppelte Haushaltsführung nach Ablauf von zwei Wochen seit Beginn einer Tätigkeit an einem neuen Beschäftigungsort seine Verpflegungsmehraufwendungen nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen hat (BFH-Urteil vom 23. Juli 1976 VI R 228/74, BFHE 119, 561, BStBl II 1976, 795).

  • BFH, 24.10.1991 - VI R 81/90

    Zur Ermittlung des tatsächlichen Verpflegungsmehraufwandes eines ledigen

    Auch der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Urteil vom 15. November 1982 VI R 102/79 (BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177) entschieden, daß ein FG bei Zweifeln an der Höhe von geltend gemachten Verpflegungsmehraufwendungen den Mehraufwand ggf. selbst schätzen müsse.

    Zur Begründung führt es im wesentlichen aus: Nach dem Urteil des BFH in BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177 habe es der BFH nicht für ausreichend gehalten, den vom Steuerpflichtigen behaupteten Verpflegungsmehraufwand ohne jeden Nachweis oder ohne Glaubhaftmachung als entstanden anzusehen.

    Diese unterschiedliche Behandlung von insbesondere verheirateten Arbeitnehmern und ledigen Arbeitnehmern hat der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung gebilligt (vgl. z. B. das Urteil in BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177).

    Das FG hätte prüfen müssen, ob die Klägerin nicht Verpflegungsmehraufwendungen dem Grunde nach glaubhaft gemacht hat und ob daher im Rahmen tatrichterlicher Würdigung ein Mehraufwand zu schätzen war (vgl. Urteil in BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177).

  • BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89

    Zur Anerkennung der doppelten Haushaltsführung miteinander verheirateter und

    Insoweit ist die Höhe des Verpflegungsmehraufwands unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles festzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 15. November 1982 VI R 102/79, BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177; vom 24. Oktober 1991 VI R 81/90, BFHE 166, 79, BStBl II 1992, 198).
  • BFH, 29.01.1988 - VI R 192/84

    Voraussetzungen des Vorliegens einer auswärtigen Beschäftigung von

    Andererseits habe der Bundesfinanzhof - BFH - (Urteil vom 15. November 1982 VI R 102/79, BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177) entsprechend Abschn. 27 Abs. 5 Satz 2 Nr. 4 b der Lohnsteuer-Richtlinien 1978 (LStR) Mehraufwendungen für Verpflegung nach Ablauf von zwei Wochen seit Beginn der Tätigkeit nur anerkannt, soweit sie nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht seien.

    Im letzteren Fall können Verpflegungsmehraufwendungen nämlich nur zum Abzug zugelassen werden, wenn sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden; ein Ansatz mit den Pauschbeträgen der Lohnsteuer-Richtlinien ist dagegen nicht zulässig (Urteil in BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177).

  • BFH, 28.10.1988 - VI R 162/85

    Geltendmachung von Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung

    Dies ergibt sich auch daraus, daß als Rechtsgrundlage für die Abziehbarkeit der Mehraufwendungen bei Ledigen in der Übergangszeit nicht § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG, sondern § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Ausfluß des allgemeinen Werbungskostengedankens angesehen wird (BFH-Urteil vom 15. November 1982 VI R 102/79, BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177).

    Auch in den Rechtsfolgen bestehen entscheidende Unterschiede, insbesondere insoweit, als Mehraufwendungen für Verpflegung - von den ersten zwei Wochen abgesehen - nicht mit den für die doppelte Haushaltsführung geltenden Pauschbeträgen geltend gemacht werden können, sondern nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden müssen (Urteil in BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177).

  • BFH, 18.05.1990 - VI R 180/88

    Bei einem Soldaten kann ein auswärtiger Lehrgang für die ersten drei Monate als

    Bezüglich der restlichen Lehrgangszeit vom 24. Juli bis 4. September 1986 stehen dem ledigen Kläger nach Abschn. 27 Abs. 5 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 6 Nr. 4 Buchst. b LStR 1984 bei Beibehaltung seines Lebensmittelpunktes am bisherigen Wohnort Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten nur insoweit zu, als diese nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 1982 VI R 102/79, BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177).
  • FG Hessen, 15.08.2002 - 12 K 4680/99

    Schichtzulage; Pauschale; Mehrflugstundenvergütung; Nachtarbeit; Flugpersonal;

    Diese Entscheidung obliegt vielmehr der originären Befugnis der Verwaltung (z.B. BFH-Urteile vom 27.10.1978 VI R 8/76, BStBl II 1979, 54; vom 15.11.1982 VI R 102/79, BStBl II 1983, 177; vom 18.9.1986 VI R 102/85, BStBl II 1987, 128, sowie vom 11.12.1987 VI R 147/85, BStBl II 1988, 445 und VI R 48/86, BFH/NV 1988, 364).
  • BFH, 18.09.1986 - VI R 102/85

    Pauschale für Verpflegungsmehraufwand bei Berufskraftfahrern bei Unterbrechung

    Sie dürfen sie nur darauf überprüfen, ob die Auslegung durch die Finanzbehörden nach dem Wortlaut der Verwaltungsanweisung möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 27. Oktober 1978 VI R 8/76, BFHE 126, 217, BStBl II 1979, 54; vom 15. November 1982 VI R 102/79, BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177).
  • BFH, 09.12.1983 - VI R 196/81

    Verwaltungsanweisung - Versendungskosten - DDR - Wert einer Paketsendung

    Die bloße Berufung auf eine von der Verwaltungserfahrung angeblich abweichende allgemeine Lebenserfahrung reicht zur Begründung einer eigenen Schätzung des Gerichts aber nicht aus (vgl. Urteil des Senats vom 15. November 1982 VI R 102/79, BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177).
  • BFH, 21.10.1988 - VI R 147/86

    Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer

    Denn hinsichtlich des Verpflegungsmehraufwands setzt die Abziehbarkeit einen entsprechenden Nachweis oder zumindest die Glaubhaftmachung der Mehraufwendungen voraus (BFH-Urteil vom 15. November 1982 VI R 102/79, BFHE 137, 167, BStBl II 1983, 177).
  • FG Niedersachsen, 31.08.2023 - 4 K 36/22

    Entschädigungsleistungen; Erdgasleitung; Keine Verteilung von

  • BFH, 18.09.1986 - VI R 103/85

    Anwendung einer Richtlinienregelung auch auf Linienbusfahrer - Voraussetzungen

  • BFH, 24.08.1990 - IX B 119/89

    Beurteilung von Aufwendungen von Erwerbern, die sie im Zusammenhang mit der

  • FG München, 16.09.1986 - VI (XIII) 223/85

    Mehraufwendungen eines unverheirateten Arbeitnehmers für Verpflegung wegen

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